Bei der HU durchgefallen: Nachprüfung, Frist und was sie kostet
Ein Monat Frist, ein reduzierter Prüfumfang und ein Bericht, den Sie mitbringen müssen. Was nach einem nicht bestandenen TÜV-Termin wirklich zu tun ist.

Die Plakette gibt es nicht, der Mängelbericht liegt auf dem Beifahrersitz — und die erste Frage lautet fast immer: Muss ich jetzt alles noch einmal bezahlen? Die Antwort ist in den allermeisten Fällen nein. Es gibt eine Nachprüfung, sie ist deutlich günstiger als eine neue Hauptuntersuchung, und sie ist an eine Frist gebunden, die man kennen sollte.
Ein Monat, und der Monat zählt ab dem Prüftag
Die Nachprüfung muss innerhalb eines Monats nach der Hauptuntersuchung erfolgen. Maßgeblich ist der Tag der ursprünglichen Prüfung, nicht der Tag, an dem die Werkstatt fertig wird.
Wird diese Frist überschritten, ist keine Nachprüfung mehr möglich. Dann wird eine vollständige Hauptuntersuchung fällig — mit dem vollen Prüfumfang und der vollen Gebühr. Wer die Reparatur vor sich herschiebt, zahlt am Ende also nicht nur die Reparatur, sondern die Prüfung ein zweites Mal.
Warum die Nachprüfung günstiger ist
Bei der Nachprüfung wird nicht das ganze Fahrzeug erneut untersucht, sondern nur der beanstandete Punkt — plus das, was damit unmittelbar zusammenhängt. Steht im Bericht ein defektes Abblendlicht, wird die Beleuchtung angesehen, nicht noch einmal die komplette Bremsanlage.
Genau daraus ergibt sich der niedrigere Preis: weniger Prüfumfang, weniger Zeit. Welche neun Baugruppen bei der vollständigen Prüfung überhaupt angesehen werden, steht in unserem Ratgeber Was wird beim TÜV geprüft?
Was der Mängelbericht Ihnen sagt
Der Bericht nennt jeden Befund einzeln, und die Einstufung entscheidet über das weitere Vorgehen:
- Geringe Mängel — die Plakette gibt es trotzdem. Sie sollen behoben werden, eine Nachprüfung ist aber nicht nötig.
- Erhebliche Mängel — keine Plakette. Das Fahrzeug darf weiter bewegt werden, muss aber innerhalb eines Monats nachgeprüft werden. Das ist der häufigste Fall.
- Verkehrsunsichere Mängel — das Fahrzeug darf so nicht mehr am Verkehr teilnehmen. Hier geht es nicht um die Frist, sondern um die sofortige Instandsetzung.
Bewahren Sie den Bericht auf und bringen Sie ihn zur Nachprüfung mit. Ohne ihn lässt sich nicht nachvollziehen, was beanstandet wurde — und dann wird aus der günstigen Nachprüfung schnell wieder eine vollständige Untersuchung.
Wer repariert, ist Ihre Entscheidung
Sie sind nicht verpflichtet, in einer bestimmten Werkstatt reparieren zu lassen. Auch nicht dort, wo geprüft wurde. Als Prüfstelle reparieren wir grundsätzlich nicht — das ist keine Einschränkung, sondern der Grund, warum unsere Beurteilung neutral ist.
Bei kleinen Mängeln lohnt oft die Frage, ob sich der Punkt selbst beheben lässt. Ein Leuchtmittel, eine abgelaufene Verbandkastenpackung oder ein fehlendes Warndreieck sind typische Beispiele. Was Sie vor dem Termin selbst kontrollieren können, steht in unserer HU-Vorbereitungs-Checkliste.
Häufige Missverständnisse
„Die Plakette bekomme ich rückwirkend." Nein. Die Plakette wird bei der Nachprüfung erteilt und läuft ab dem Monat der Nachprüfung — Sie verlieren also keine Zeit, gewinnen aber auch keine.
„Ich kann zur Nachprüfung woanders hin." Das ist möglich, aber selten sinnvoll: Eine andere Prüfstelle kennt den Vorbefund nicht und wird im Zweifel den vollen Umfang ansetzen.
„Ohne Plakette darf ich nicht fahren." Bei erheblichen Mängeln darf gefahren werden. Bei verkehrsunsicheren nicht. Der Bericht sagt, welcher Fall vorliegt.
Nachprüfung bei uns in Ahlen
Zur Nachprüfung kommen Sie ohne Termin in unsere TÜV SÜD Prüfstelle in Ahlen — mit dem Mängelbericht und der Zulassungsbescheinigung Teil I. Wie Haupt- und Abgasuntersuchung bei uns ablaufen, steht auf der Seite zur HU/AU. Öffnungszeiten und Anfahrt finden Sie auf der Kontaktseite.
Über den Autor
Sinan Basaran
Inhaber des Ingenieurbüro Basaran in Ahlen und TÜV SÜD Auto Partner. Er prüft und begutachtet täglich Fahrzeuge in der eigenen Prüfstelle an der Dolberger Str. 44: Haupt- und Abgasuntersuchung, Unfall- und Oldtimergutachten sowie Einzel- und Änderungsabnahmen nach §21 und §19.3 StVZO.
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Gerne beraten wir Sie persönlich in unserer Prüfstelle in Ahlen oder am Telefon.
