Münster ist nah, zuständig ist der Kreis
Münster ist Nachbarstadt von Sendenhorst, die wirtschaftliche Verflechtung reicht Jahrzehnte zurück – den Halterwechsel nach einem Erbe oder Kauf nimmt für Sendenhorster trotzdem der Kreis Warendorf an, an seinen Zulassungsstellen in Warendorf und Beckum. Maßgeblich ist der Wohnsitz des neuen Halters, nicht der Ort, an dem der Wagen bisher zugelassen war.
