Albersloh: seit 1975 Kreis Warendorf, nicht Münster
Albersloh gehörte bis 1975 zum Landkreis Münster und wurde dann nach Sendenhorst eingemeindet. Für die Eintragung nach der § 19.3-Abnahme heißt das: zuständig ist der Kreis Warendorf – wer aus Albersloh mit der Abnahmebescheinigung nach Münster fährt, steht bei der falschen Behörde.
