Tuning & Zulassung: Was ist bei Felgen, Fahrwerk und Auspuff erlaubt?
Fahrzeugtuning ist die Leidenschaft vieler Autofans, muss aber sicher und legal bleiben. Wir klären die Mythen über Teilegutachten, ABE und Einzelabnahmen auf.
Egal ob brandneues Sportfahrwerk, ein Satz gewaltiger Alufelgen oder eine klappengesteuerte Auspuffanlage – Modifikationen machen Ihr Auto einzigartig. Doch nicht alles, was online bestellbar ist, ist auf deutschen Straßen legal. Die Erlöschung der Betriebserlaubnis kann zu hohen Strafen und im Ernstfall zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Spätestens bei der nächsten Hauptuntersuchung will der Prüfer zu jedem Umbau das passende Papier sehen.
Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Das einfachste Szenario für Tuning-Freunde: Ein Bauteil (z.B. bestimmte Zubehör-Scheinwerfer oder leichte Alufelgen, die der Seriengröße entsprechen) wird mit einer ABE geliefert. Ist Ihr Fahrzeug in der ABE exakt gelistet und sind keine weiteren Auflagen vermerkt, müssen Sie das Dokument lediglich im Auto mitführen. Eine zusätzliche Eintragung durch einen Prüfer ist oft (aber nicht immer!) hinfällig.
Das Teilegutachten und die Änderungsabnahme (§ 19.3 StVZO)
Wenn Sie beispielsweise ein Tieferlegungsfahrwerk verbauen, liegt dem Paket meist ein Teilegutachten bei. Dieses Gutachten bescheinigt die grundlegende Tauglichkeit des Teils – allerdings muss der ordnungsgemäße Einbau unverzüglich überprüft werden. Diese Änderungsabnahme nach § 19.3 StVZO übernehmen wir als TÜV SÜD Partner: Wir begutachten dabei, ob die vorgegebenen Nummern auf den Federn übereinstimmen und ob das Fahrzeug im voll beladenen Zustand noch genug Freigängigkeit für die Räder bietet. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung zur Mitführung im Fahrzeug.
Die Kombination von Tuningteilen (Einzelabnahme § 21 StVZO)
Vorsicht Falle: Eine ABE oder ein Teilegutachten bezieht sich immer auf den Serienzustand des Fahrzeugs. Wenn Sie ein Sportfahrwerk (mit Gutachten) einbauen und zusätzlich breitere Alufelgen (mit Gutachten) montieren, heben sich die Gutachten oftmals gegenseitig auf, da die Kombination nicht geprüft wurde.
In solchen Fällen greift die Einzelabnahme nach § 21 StVZO (bzw. § 19.2). Hier wird das Fahrzeug als Ganzes unter extremen Belastungsbedingungen geprüft.
Kommen Sie vor dem teuren Fahrzeugumbau gerne in unserer Prüfstelle in Ahlen vorbei. Wir beraten Sie kostenlos, welche Kombinationen eintragbar sind und bewahren Sie vor späteren Schwierigkeiten. Bei älteren Fahrzeugen kommt eine Frage dazu: Zeitgenössische Umbauten sind H-verträglich, moderne kosten die Chance auf das H-Kennzeichen für Ihren Klassiker.
Über den Autor
Sinan Basaran
Inhaber des Ingenieurbüro Basaran in Ahlen und TÜV SÜD Auto Partner. Er prüft und begutachtet täglich Fahrzeuge in der eigenen Prüfstelle an der Dolberger Str. 44: Haupt- und Abgasuntersuchung, Unfall- und Oldtimergutachten sowie Einzel- und Änderungsabnahmen nach §21 und §19.3 StVZO.
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