Ratgeber · Kaskogutachten
Wildunfall: Was jetzt zu tun ist und was die Teilkasko zahlt
Anhalten, sichern, Polizei rufen, das Tier liegen lassen. Welche Tiere die Teilkasko abdeckt, warum der Schadenfreiheitsrabatt bleibt und was bei der Schadenaufnahme oft übersehen wird.

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Inhalt · 8 Abschnitte
Ein Reh im Scheinwerferlicht, ein dumpfer Schlag, dann Stille. Was jetzt zählt, ist die Reihenfolge: anhalten, die Stelle sichern, die Polizei rufen und das Tier liegen lassen. Den Schaden am eigenen Auto bezahlt die Teilkasko, wenn Sie eine haben und das Tier zum Haarwild zählt. Dass es so war, müssen Sie später belegen – und die Belege entstehen in den ersten Minuten.
Wenn im Herbst die Uhren zurückgestellt werden, fällt der Weg zur Arbeit für viele wieder in die Dämmerung. Das ist die Tageszeit, in der Rehe und Wildschweine die Straßen queren.
An der Unfallstelle: die Reihenfolge
Anhalten und sichern. Warnblinker an, Warnweste an, bevor Sie aussteigen, dann das Warndreieck aufstellen. Wer an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, muss unverzüglich halten und den Verkehr sichern (§ 34 StVO), auch wenn der Unfallgegner ein Tier war. Wie weit das Dreieck entfernt stehen sollte, steht im Ratgeber Unfall – was nun?
Die Polizei rufen. Auch dann, wenn niemand verletzt ist. Die Beamten halten den Unfall fest und können den Jäger verständigen, der für das Revier zuständig ist. Lassen Sie sich eine Wildunfallbescheinigung ausstellen – von der Polizei, vom Förster oder vom Jagdpächter. Für die Versicherung ist sie der wichtigste Beleg.
Das Tier liegen lassen. Ein verletztes Tier kann sich heftig wehren. Halten Sie Abstand und verfolgen Sie es nicht, wenn es flüchtet; merken Sie sich aber die Richtung, denn der Jäger wird danach fragen. Ein totes Tier gehört nicht in den Kofferraum: Wer sich Wild aneignet, das fremdem Jagdrecht unterliegt, macht sich wegen Jagdwilderei strafbar (§ 292 StGB). Liegt es auf der Fahrbahn und lässt es sich gefahrlos bewegen, ziehen Sie es mit Handschuhen an den Rand.
Fotografieren. Die Unfallstelle, das Tier und den Schaden aus mehreren Richtungen – und vor allem die Spuren am Auto: Haare in Fugen und Spalten, Blut am Stoßfänger.
Die Versicherung informieren. Nach den Musterbedingungen der Kfz-Versicherer ist ein Schaden innerhalb einer Woche zu melden, und vor einer Reparatur ist die Weisung des Versicherers einzuholen (AKB E.1.1.1 und E.1.3.2). Ihr Vertrag kann davon abweichen; maßgeblich sind Ihre eigenen Bedingungen.
Welche Tiere die Teilkasko abdeckt
Die Musterbedingungen versichern in der Teilkasko den Zusammenstoß des fahrenden Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes (AKB A.2.2.1.4). Welche Tiere das sind, zählt § 2 Abs. 1 Nr. 1 BJagdG auf. Dazu gehören Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild – also auch das Wildschwein –, außerdem Fuchs, Feldhase, Wildkaninchen, Dachs und die Marder.
Nicht dazu gehören Haus- und Nutztiere wie Hund, Pferd oder Kuh, Tiere, die in der Liste fehlen, etwa der Waschbär, und Vögel: Federwild steht im Gesetz unter einer eigenen Nummer. Manche Verträge gehen über die Musterbedingungen hinaus und schließen jedes Tier ein, nicht nur Haarwild. Ob Ihrer dazugehört, steht in den Bedingungen.
Auch über die Vollkasko ist der Wildunfall abgedeckt, denn sie umfasst die Ereignisse der Teilkasko (AKB A.2.2.2.1).
Ihr Schadenfreiheitsrabatt bleibt
Schadenfreiheitsklassen gibt es nach den Musterbedingungen nur in der Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung (AKB I.1). Ein Wildschaden in der Teilkasko berührt Ihre Einstufung deshalb nicht. Selbst wenn der Versicherer den Schaden über Ihre Vollkasko reguliert, gilt der Vertrag als schadenfrei, solange das Ereignis unter die Teilkasko fällt (AKB I.4.1.2). Von der Entschädigung abgezogen wird eine Selbstbeteiligung, falls Sie eine vereinbart haben (AKB A.2.5.8).
Genau deshalb ist der Nachweis so wichtig. Lässt sich nicht belegen, dass es Haarwild war, bleibt für den Schaden nur die Vollkasko, falls vorhanden – als gewöhnlicher Unfall, und der zählt dann als Schaden.
Ausgewichen statt getroffen
Weichen Sie dem Tier aus und landen im Graben oder an einem Baum, hat es keinen Zusammenstoß gegeben. Der Teilkasko-Fall ist dann streng genommen nicht eingetreten. Bezahlt werden kann der Schaden trotzdem: Der Versicherer muss Aufwendungen ersetzen, mit denen Sie einen unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfall abwenden wollten, soweit Sie sie den Umständen nach für geboten halten durften (§ 90 in Verbindung mit § 83 VVG). Dazu kann auch der Schaden zählen, den das Ausweichen am eigenen Auto angerichtet hat.
Ob das Ausweichen geboten war, ist eine Frage des Einzelfalls. Für einen Hasen ein riskantes Manöver zu fahren, lässt sich kaum als angemessen begründen; bei einem Wildschwein oder einem Hirsch sieht die Abwägung anders aus. Und weil am Auto keine Spuren des Tiers sind, müssen Sie anders belegen, dass es da war – mit Zeugen, mit Fotos von Spuren an der Stelle und mit einer sofortigen Meldung bei der Polizei. Steht ein Tier vor Ihnen auf der Fahrbahn, ist Bremsen bei gerade gehaltenem Lenkrad deshalb auch versicherungsrechtlich die sicherere Wahl.
Wer den Schaden aufnimmt – und wer das bezahlt
Beim Wildunfall gibt es keinen Unfallgegner, dessen Haftpflichtversicherung das Gutachten trägt. Ihr Ansprechpartner ist der eigene Kaskoversicherer, und der redet mit: Die Kosten eines Sachverständigen erstattet er nach den Musterbedingungen nur, wenn er dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat (AKB A.2.5.3). Klären Sie deshalb vor dem Auftrag, ob er ein Gutachten will, ob ihm ein Kostenvoranschlag genügt oder ob er selbst jemanden schickt. Was die beiden unterscheidet, steht im Ratgeber Was kostet ein Kfz-Gutachten?
Zwei Posten, die nach einem Unfall mit Gegner selbstverständlich sind, fehlen in der Kasko-Abrechnung: Wertminderung und Nutzungsausfall ersetzt sie nach den Musterbedingungen nicht, die Kosten eines Mietwagens ebenso wenig (AKB A.2.5.7.1). Wer einen früheren Haftpflichtschaden im Kopf hat, sollte damit nicht rechnen.
Sind Sie mit dem Versicherer über die Höhe des Schadens uneins, sehen die Musterbedingungen ein Sachverständigenverfahren vor: Beide Seiten benennen je einen Kfz-Sachverständigen, und einigen sich die beiden nicht, entscheidet ein Obmann (AKB A.2.6).
Wir nehmen den Schaden in Ahlen auf, als Kostenvoranschlag oder als Gutachten, je nachdem, was Ihr Versicherer verlangt. Fährt der Wagen nicht mehr, kommen wir dorthin, wo er steht – etwa nach Sendenhorst; für Hamm gibt es eine eigene Seite zum Kfz-Gutachter in Hamm.
Aus der Prüfhalle: Was nach einem Wildunfall übersehen wird
Ein Reh ist leichter als ein Auto, aber es trifft die Front, und dort sitzt heute weit mehr als Blech.
Kühler und Klimakondensator. Beide liegen direkt hinter der Frontverkleidung. Ein Riss zeigt sich oft erst, wenn Kühlflüssigkeit fehlt. Tropft unter dem Wagen etwas oder steigt die Temperaturanzeige, fahren Sie nicht weiter.
Sensoren und Kameras. Abstandsradar, Parksensoren und Frontkamera sitzen bei vielen neueren Autos in Stoßfänger, Kühlergrill oder Emblem. Ein um wenige Millimeter verschobener Sensor ist von außen nicht zu sehen, das Assistenzsystem rechnet aber mit seiner ursprünglichen Lage. Ob nach der Reparatur eine neue Kalibrierung nötig ist, gibt der Hersteller vor; in die Kalkulation gehört die Frage in jedem Fall.
Scheinwerfer und Halter. Ein Scheinwerfer kann unversehrt aussehen und trotzdem in gebrochenen Haltern sitzen. Auf der Hebebühne fällt das auf, am Straßenrand nicht.
Die Spuren selbst. Haare in der Spaltfuge, Blut am Grill: Sie belegen, dass es Haarwild war. Bevor der Schaden aufgenommen ist, wird deshalb nichts gewaschen und nichts gerichtet.
Häufige Fragen
Muss ich einen Wildunfall der Polizei melden? Für die Versicherung sollten Sie es in jedem Fall tun. Die Musterbedingungen verpflichten dazu, einen Wildschaden ab einer im Vertrag festgelegten Höhe unverzüglich der Polizei anzuzeigen (AKB E.1.3.3), und die Wildunfallbescheinigung ist Ihr wichtigster Beleg.
Zahlt die Teilkasko, wenn ich einem Reh ausgewichen bin? Sie kann den Schaden als Aufwand zur Abwendung des Wildunfalls ersetzen, wenn Sie das Ausweichen für geboten halten durften (§§ 83 und 90 VVG). Dass das Tier wirklich da war, müssen Sie dann ohne Spuren am Auto belegen.
Kostet mich ein Wildunfall den Schadenfreiheitsrabatt? Nach den Musterbedingungen nicht. Die Teilkasko kennt keine Schadenfreiheitsklasse, und auch ein über die Vollkasko regulierter Wildschaden gilt als schadenfrei. Ihre eigenen Bedingungen können abweichen.
Darf ich das tote Reh mitnehmen? Nein. Wer sich Wild aneignet, das fremdem Jagdrecht unterliegt, macht sich wegen Jagdwilderei strafbar (§ 292 StGB).
Wer bezahlt das Gutachten nach einem Wildunfall? Ihre Kaskoversicherung, wenn sie den Sachverständigen beauftragt oder dem Auftrag zugestimmt hat (AKB A.2.5.3). Fragen Sie deshalb vorher – einen Unfallgegner, der zahlen müsste, gibt es beim Wildunfall nicht.
Nächster Schritt
Melden Sie den Wildunfall zuerst Ihrem Versicherer und dann uns: Wir sagen Ihnen, ob Kostenvoranschlag oder Gutachten passt, und nehmen den Schaden auf. Was das Kaskogutachten umfasst, steht auf der Leistungsseite, die Telefonnummer auf der Kontaktseite.
Über den Autor
Sinan Basaran
Inhaber des Ingenieurbüro Basaran in Ahlen und TÜV SÜD Auto Partner. Er prüft und begutachtet täglich Fahrzeuge in der eigenen Prüfstelle an der Dolberger Str. 44: Haupt- und Abgasuntersuchung, Unfall- und Oldtimergutachten sowie Einzel- und Änderungsabnahmen nach §21 und §19.3 StVZO.
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