Ratgeber · Unfallgutachten
Was kostet ein Kfz-Gutachten? Wer zahlt und wann Sie nichts zahlen
Nach einem unverschuldeten Unfall zahlt die Versicherung des Verursachers. Selbst zahlen Sie bei geteilter Schuld anteilig, bei eigenem Schaden je nach Kaskovertrag und bei jedem Gutachten ohne Unfall.

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Inhalt · 6 Abschnitte
Wer nach einem Unfall fragt, was ein Kfz-Gutachten kostet, will meistens etwas anderes wissen: Muss ich das bezahlen? Nach einem unverschuldeten Unfall lautet die Antwort nein. Die Kosten trägt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers, und in der Regel rechnen wir direkt mit ihr ab. Selbst zahlen Sie in drei Fällen: bei geteilter Schuld anteilig, bei einem selbst verursachten Schaden je nach Kaskovertrag und bei jedem Gutachten, das mit einem Unfall nichts zu tun hat.
Wer das Gutachten bezahlt
Der Unfallgegner ist allein schuld. Wer einen Schaden verursacht, muss ihn ersetzen — so steht es in § 249 BGB. Nach der Rechtsprechung gehören zum Schaden auch die Kosten des Gutachtens, mit dem er beziffert wird. Bezahlt werden sie von der Haftpflichtversicherung des Gegners. Den Sachverständigen suchen Sie dabei selbst aus; einen Gutachter, den die gegnerische Versicherung schickt, müssen Sie nicht akzeptieren. Was Ihnen darüber hinaus zusteht, haben wir im Ratgeber zu Ihren Rechten als Geschädigter zusammengestellt.
Beide haben zum Unfall beigetragen. Dann wird eine Haftungsquote festgelegt, und nach ihr werden auch die Gutachterkosten geteilt: Die gegnerische Versicherung erstattet ihren Anteil, den Rest tragen Sie.
Sie haben den Schaden selbst verursacht. Dann muss ihn niemand ersetzen außer Ihrer eigenen Kaskoversicherung, falls Sie eine haben. Dort beauftragt meist der Versicherer den Sachverständigen. Ob er auch ein Gutachten bezahlt, das Sie selbst in Auftrag geben, regeln Ihre Versicherungsbedingungen — fragen Sie vorher, nicht hinterher. Was ein Kaskogutachten umfasst, steht auf der Leistungsseite.
Es gab gar keinen Unfall. Wertgutachten für Kauf oder Verkauf, Fahrzeugbewertung bei Erbe oder Scheidung, die Zustandsaufnahme vor der Leasingrückgabe: Hier sind Sie der Auftraggeber und bezahlen das Gutachten selbst.
Warum hier keine Preistabelle steht
Wer eine Kostentabelle für Kfz-Gutachten sucht, landet meist bei der Honorarbefragung des Sachverständigenverbands BVSK. Sie ist eine Umfrage unter Sachverständigen, keine Gebührenordnung. Für die Hauptuntersuchung regelt eine Verordnung die Gebühren — wie sie sich zusammensetzen, steht im Ratgeber Was kostet die Hauptuntersuchung? Für Kfz-Gutachten gibt es nichts Vergleichbares, also auch keine amtlich festgesetzten Beträge.
Bei Schadengutachten ist es üblich, dass sich das Honorar an der Höhe des Schadens orientiert; Nebenkosten wie Fotos und Anfahrt kommen hinzu. Für Geschädigte ist die Zahl ohnehin zweitrangig, weil sie die Rechnung nicht selbst begleichen. Und wer ein Gutachten ohne Unfall beauftragt, bekommt den Betrag von uns vorab am Telefon genannt, bevor irgendetwas passiert.
Kostenvoranschlag statt Gutachten: die Bagatellgrenze
Bei sehr kleinen Schäden genügt ein Kostenvoranschlag. Ein vollständiges Gutachten ist dann zu viel, und die Versicherung muss seine Kosten nicht übernehmen, weil es zur Durchsetzung des Anspruchs nicht nötig war. Wo diese Grenze liegt, steht in keinem Gesetz; die Gerichte entscheiden sie im Einzelfall.
Der Unterschied liegt dabei nicht nur im Preis. Ein Kostenvoranschlag nennt die Reparaturkosten, sonst nichts. Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungs- und Restwert stehen nicht darin — und was nicht beziffert ist, wird auch nicht bezahlt.
Aus der Praxis: Der Kratzer ist selten der ganze Schaden
Ob ein Schaden unter der Bagatellgrenze liegt, lässt sich von außen oft nicht sagen. Ein verschrammter Stoßfänger ist nur die sichtbare Seite. Dahinter sitzen Halter und Pralldämpfer, bei neueren Fahrzeugen außerdem Sensoren für Einparkhilfe und Assistenzsysteme. Was nach Politur aussieht, wird nach dem Abnehmen der Verkleidung manchmal zum Austausch mehrerer Teile.
Deshalb lohnt vor der Entscheidung ein Blick auf das Fahrzeug. Ob in Ihrem Fall ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag passt, sagen wir Ihnen kostenfrei; den Kostenvoranschlag erstellen wir ebenfalls. Drei Dinge entscheiden in der Praxis darüber, ob am Ende alles bezahlt wird:
- Erst begutachten, dann reparieren. Was schon repariert ist, kann niemand mehr begutachten — und dann wird gekürzt.
- Schuldfrage offen? Trotzdem dokumentieren. Die Quote steht oft erst Wochen später fest. Der Schaden muss aber festgehalten werden, solange er zu sehen ist.
- Die Angaben vom Unfallort mitbringen. Kennzeichen des Gegners, Name seiner Versicherung, Ihre eigenen Fotos. Was dort zu sichern ist, steht im Ratgeber Unfall – was nun?
Häufige Fragen
Ist ein Kfz-Gutachten nach einem Unfall kostenlos? Für Sie als Geschädigten ja, wenn der Unfallgegner allein haftet: Die Kosten übernimmt seine Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei geteilter Schuld zahlt sie nur den Anteil, der ihrer Haftungsquote entspricht.
Muss ich das Gutachten vorstrecken? In der Regel nicht. Nach einem unverschuldeten Unfall rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Gibt es eine amtliche Gebührentabelle für Kfz-Gutachten? Nein. Anders als die Hauptuntersuchung ist das Kfz-Gutachten an keine Gebührenordnung gebunden. Die oft zitierte Tabelle eines Sachverständigenverbands ist eine Honorarbefragung, keine Vorschrift.
Zahlt die Versicherung auch bei einem kleinen Schaden? Bei einem Bagatellschaden kann sie die Kosten eines vollständigen Gutachtens ablehnen, weil ein Kostenvoranschlag gereicht hätte. Ob Ihr Schaden darunter fällt, zeigt oft erst der Blick hinter die Verkleidung.
Was kostet ein Gutachten, das ich selbst beauftrage? Das hängt vom Auftrag ab: Die Zustandsaufnahme vor einer Leasingrückgabe ist etwas anderes als ein Wertgutachten für einen Oldtimer. Den Betrag nennen wir Ihnen vorab am Telefon; die Nummer steht auf der Kontaktseite.
Nächster Schritt
Rufen Sie nach einem Unfall zuerst uns an und erst dann die Werkstatt — wir sagen Ihnen, ob Gutachten oder Kostenvoranschlag passt, und nehmen den Schaden in Ahlen oder dort auf, wo Ihr Fahrzeug steht; alles Weitere zum Unfallgutachten steht auf der Leistungsseite.
Über den Autor
Sinan Basaran
Inhaber des Ingenieurbüro Basaran in Ahlen und TÜV SÜD Auto Partner. Er prüft und begutachtet täglich Fahrzeuge in der eigenen Prüfstelle an der Dolberger Str. 44: Haupt- und Abgasuntersuchung, Unfall- und Oldtimergutachten sowie Einzel- und Änderungsabnahmen nach §21 und §19.3 StVZO.
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