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TÜV SÜD Partner Ahlen · Änderungsabnahme nach § 19.3 für Warendorf

Änderungsabnahme nach § 19.3 für Warendorf

Warendorf ist Kreisstadt, und eine der beiden Zulassungsstellen des Kreises sitzt hier – nach der § 19.3-Abnahme in Ahlen tragen Warendorfer, Freckenhorster und Hoetmarer ihren Umbau also in der eigenen Stadt ein.

Warendorf – Ahlen
ca. 23 km
Fahrzeit
ca. 25 Minuten
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So läuft es ab

Aus Warendorf nach Ahlen – und zurück mit Papieren.

Wie viele Umbauten in Warendorf unterwegs sind, haben 2024 und 2025 die Tuning-Treffen auf den Parkplätzen an der B 64 und rund um Hellegraben und Katzheide gezeigt, jedes Mal mit mehreren hundert Fahrzeugen und mit Polizei. Wer an der B 64 mit Gewindefahrwerk, Felgen oder Klappenauspuff steht, kommt für die Abnahme nach § 19.3 ohne Termin zu uns nach Ahlen – meist 30 bis 60 Minuten, die Bescheinigung gibt es direkt mit.

Wo?

An der Prüfstelle Dolberger Str. 44 in Ahlen – ohne Termin während der Öffnungszeiten.

Wie lange?

Felgen, Fahrwerk oder Auspuff meist in 30 bis 60 Minuten.

Was mitbringen?

Zulassungsbescheinigung Teil I und das Teilegutachten oder die ABE zum verbauten Teil.

Route aus Warendorf

Was für Warendorf gilt

Änderungsabnahme nach § 19.3 für Warendorf: darauf kommt es an.

1

Tuning-Treffen an der B 64

Im Juli 2024 zählte die Polizei auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums an der B 64 in Warendorf rund 350 Fahrzeuge, Motorräder eingeschlossen, bevor sie das Treffen auflöste. Wer mit einem Umbau an die B 64 fährt, hat Teilegutachten und Abnahmebescheinigung dabei – ohne sie ist bei abnahmepflichtigen Teilen die Betriebserlaubnis erloschen.

2

600 bis 700 Gäste aus ganz Nordrhein-Westfalen

Ende Juni 2025 reisten 600 bis 700 Menschen aus Nordrhein-Westfalen zu einem Tuning-Treffen in die Kreisstadt; die Polizei ahndete nur wenige Ordnungswidrigkeiten, darunter einen zu lauten Auspuff. Für einen Klappenauspuff mit Teilegutachten ist die Abnahme nach § 19.3 der Weg, auf dem der Einbau geprüft und bestätigt wird – und die Bescheinigung darüber gehört bei jeder Fahrt nach Warendorf ins Handschuhfach.

3

Kreiszulassungsstelle in Warendorf: Eintragung zu Hause

Der Kreis Warendorf führt eine Zulassungsstelle in Warendorf und eine zweite in Beckum; „Änderung der technischen Daten in den Fahrzeugpapieren“ steht dort ausdrücklich im Leistungskatalog. Warendorfer fahren nach der Abnahme also nicht weiter, sondern legen die Bescheinigung in der eigenen Stadt vor.

4

Oldtimer auf dem historischen Marktplatz

Eine Oldtimer-Rallye durch den Kreis machte im September 2024 mit rund 60 Klassikern auf dem historischen Marktplatz in Warendorf Station. Wer seinen Wagen für den Marktplatz mit Felgen oder Auspuff aus der Bauzeit ausstattet, braucht dafür Teilegutachten oder ABE – und beim Teilegutachten die Abnahme nach § 19.3, bei der wir mit darauf achten, dass ein H-Kennzeichen erreichbar bleibt.

5

25 Minuten aus Warendorf – Vorabprüfung am Telefon

Aus Warendorf sind es rund 25 Minuten bis zur Bühne in Ahlen – aus Milte oder Einen im Norden der Stadt kommt der Weg durch Warendorf noch dazu. Deshalb prüfen wir für Warendorfer vorab kostenlos am Telefon, ob Felgen, Reifen und Fahrwerk zusammen nach § 19.3 abnehmbar sind oder ob die Kombination eine Einzelabnahme nach § 21 nötig macht.

Die Leistung kompakt

Änderungsabnahmeunsere Schwerpunkte.

  • Tuning-Eintragung
  • Sicherheits-Check
  • Meist in 30–60 min
Prüfung nach § 19 (3) StVZO
Eintragung von Felgen & Reifen (auch komplette Größenänderung)
Fahrwerks-Abnahme (Tieferlegung, Gewindefahrwerk, Federn)
Auspuffanlagen & Klappenabgas
Leistungssteigerungen / Chiptuning
Karosserie- und Anbauteile (Kotflügel, Spoiler, Diffusor)
Sofortige Eintragung in die Papiere

Typische Fälle aus Warendorf und Umgebung

  • Alufelgen mit ABE oder Teilegutachten (auch mit Distanzscheiben)
  • Tieferlegung / Gewindefahrwerk / Sportfedern
  • Sportauspuff mit Klappensteuerung
  • Chiptuning & Leistungssteigerung (mit Herstellerbescheinigung)
  • Fahrwerks-Domstreben & Karosserieversteifungen
  • H-Kennzeichen-Vorbereitung (zeitgenössisches Tuning)
02382/7667444

FAQ

Häufige Fragen aus Warendorf zu Änderungsabnahme nach § 19.3

Was Kund:innen aus Warendorf uns vor der Fahrt nach Ahlen fragen – und was wir antworten.

Die Änderungsabnahme nach § 19.3 machen wir in Ahlen, weil dafür die Hebebühne nötig ist; die Eintragung erledigt danach die Zulassungsstelle des Kreises Warendorf in Warendorf selbst. Welche Teile eine Abnahme brauchen, bevor Warendorfer losfahren, steht im Ratgeber Tuning eintragen.

Nein – Warendorfer, Freckenhorster und Hoetmarer kommen einfach vorbei, Mo–Fr 9–18 Uhr oder Sa 10–13 Uhr, mit Zulassungsbescheinigung Teil I und Teilegutachten oder ABE. Rechnen Sie mit rund 25 Minuten Anfahrt aus Warendorf und 30 bis 60 Minuten auf der Bühne.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I, dazu für jedes abgenommene Teil entweder den Eintrag darin oder die Abnahmebescheinigung, und für Teile mit ABE ohne Auflage die ABE selbst – Abdruck oder Ablichtung genügt. So verlangt es § 19 Abs. 4 StVZO, und so bleibt eine Kontrolle an der B 64 oder am Hellegraben ein kurzer Blick in die Papiere.

Die Eintragung macht keinen Auspuff leiser: Nach § 19.3 abgenommen wird nur eine Anlage mit Teilegutachten für Ihr Fahrzeug, die so eingebaut ist, wie es das Gutachten vorsieht. Eine Anlage ohne Gutachten oder mit veränderter Klappensteuerung bekommt bei uns keine Bescheinigung – und bei einer Kontrolle in Warendorf fehlt dann genau der Nachweis, nach dem gefragt wird.

Das sagen wir Warendorfern vor dem Kauf kostenlos am Telefon: Wir prüfen, ob die Felgen-Reifen-Kombination für Ihren Fahrzeugtyp per ABE oder Teilegutachten freigegeben ist und ob sie zusammen mit Ihrem Fahrwerk noch nach § 19.3 abnehmbar bleibt. Heben sich die Gutachten gegenseitig auf, wird daraus eine Einzelabnahme nach § 21 – aufwendiger als der kurze Weg von Warendorf nach Ahlen und zurück zur Zulassungsstelle.

Nein – die Kreiszulassungsstelle berichtigt nur die technischen Daten, WAF oder BE bleiben am Warendorfer Wagen. Bei Chiptuning ist die neue Nennleistung nach § 15 FZV unverzüglich in Warendorf zu melden; dafür nehmen Sie Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II mit.

Mo-Fr 9:00 - 18:00 Uhr · Sa 10-13 Uhr

Änderungsabnahme nach § 19.3 aus Warendorf? Ein Anruf genügt.

Sagen Sie kurz, worum es geht – wir sagen Ihnen, was Sie mitbringen und ob wir nach Warendorf kommen oder Sie zu uns nach Ahlen.