Eintragung in Beckum, nicht in Warendorf
Der Kreis Warendorf betreibt eine seiner beiden Zulassungsstellen in Beckum. Für die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung nach der § 19.3-Abnahme bleiben Beckumer, Neubeckumer und Vellerner also in der eigenen Stadt – das unterscheidet Beckum von Sendenhorst, Drensteinfurt und Oelde.
