Sofort ohne Termin Tel: 02382/7667444 Dolberger Str. 44, Ahlen
Bildmarke Basaran Ingenieurbüro: Prüfplakette, Schriftzug und TÜV-SÜD-Zeichen
TÜV SÜD Partner Ahlen · Einzelabnahme nach § 21 für Warendorf

Einzelabnahme nach § 21 für Warendorf

Warendorf ist Kreisstadt, und eine der beiden Zulassungsstellen des Kreises sitzt hier – das Kurzzeitkennzeichen vor der Abnahme, Betriebserlaubnis und Zulassung danach erledigen Warendorfer in der eigenen Stadt, nur das Vollgutachten dazwischen entsteht in Ahlen.

Warendorf – Ahlen
ca. 23 km
Fahrzeit
ca. 25 Minuten
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5.0 / 5 · 104 Bewertungen

So läuft es ab

Aus Warendorf nach Ahlen – und zurück mit Papieren.

Ob US-Import, Youngtimer aus der Schweiz oder selbst gebautes Fahrzeug aus Freckenhorst: Wer ein Fahrzeug ohne deutsche Betriebserlaubnis nach Warendorf holt, sollte uns vor der ersten Fahrt anrufen – dann steht fest, was vor der Abnahme umzurüsten ist.

Wo?

An der Prüfstelle Dolberger Str. 44 in Ahlen – die Abnahme braucht Hebebühne und Prüfstand.

Wie lange?

Die Begutachtung selbst dauert in Summe ein bis drei Werktage; nötige Umrüstungen kommen dazu.

Was mitbringen?

Originalpapiere des Herkunftslands, falls vorhanden CoC, Datenblätter zu Bremsen, Reifen, Abgas und Beleuchtung.

Route aus Warendorf

Was für Warendorf gilt

Einzelabnahme nach § 21 für Warendorf: darauf kommt es an.

1

Kreiszulassungsstelle in Warendorf: Import-Zulassung mit § 21-Gutachten

Die Zulassung eines Fahrzeugs aus dem Ausland führt der Kreis Warendorf auch an seiner Zulassungsstelle in Warendorf; auf der Unterlagenliste steht das „Gutachten nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, sofern keine EG-Typgenehmigung vorhanden ist“. Für Warendorfer ist der Weg vom Gutachten in Ahlen zur Zulassung also ein Weg nach Hause, nicht in eine andere Stadt.

2

WAF oder BE: die Kennzeichenwahl nach dem Gutachten

Nach dem § 21-Gutachten aus Ahlen lässt die Zulassungsstelle in Warendorf das Fahrzeug zu und teilt das Kennzeichen zu – WAF, das seit 1956 für den Kreis steht, oder wahlweise BE, das seit 2014 im ganzen Kreis wieder möglich ist. Für einen Import spielt die Vorgeschichte des Kürzels keine Rolle; gewählt wird bei der Zulassung in Warendorf, nicht bei der Begutachtung.

3

Kurzzeitkennzeichen aus der Kreisstadt

Ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis kommt nur auf dem Hänger oder mit Kurzzeitkennzeichen nach Ahlen. Warendorfer holen es beim Kreis Warendorf in der eigenen Stadt; Fahrten zur Begutachtung innerhalb des Kreises sind damit erlaubt, und Ahlen liegt im Kreis.

4

Freckenhorst, Hoetmar, Milte, Einen, Müssingen: Prüfung nur in Ahlen

Anders als das Unfallgutachten kommt die Einzelabnahme nicht zu Ihnen nach Freckenhorst oder Hoetmar – Rahmen, Abgas und Beleuchtung eines Imports lassen sich nur auf der Bühne beurteilen. Dafür nehmen wir Ihnen vorher am Telefon die Sortierarbeit ab: welche Papiere aus dem Herkunftsland die Warendorfer Zulassungsstelle später sehen will und was am Fahrzeug vor dem Termin umzurüsten ist.

Die Leistung kompakt

Einzelabnahme §21unsere Schwerpunkte.

  • Import-Vollgutachten
  • Persönliche Beratung
  • TÜV SÜD-zertifiziert
Vollgutachten für Importfahrzeuge (USA, Japan, Schweiz, UK)
Abnahme von Eigen- und Nachbauten
Prüfung nach § 21 StVZO
Umfassende technische Dokumentation
Kostenlose Erstberatung vor dem Import oder Umbau
Betreuung bis zur Zulassungsstelle

Typische Fälle aus Warendorf und Umgebung

  • US-Car-Import (Mustang, Corvette, Dodge Challenger, Ford F-150 etc.)
  • JDM-Import aus Japan (Nissan Skyline, Toyota Supra, Honda NSX)
  • Youngtimer / Klassiker aus der Schweiz oder Großbritannien (RHD → LHD-Anpassung)
  • Rebuilds nach Totalschaden (Wiederaufbau-Gutachten)
  • Restomods & selbstgebaute Fahrzeuge (z. B. Buggy, Trike, Kit-Car)
  • Umfangreiche Umbauten, die nicht mehr per §19.3 abnehmbar sind
02382/7667444

FAQ

Häufige Fragen aus Warendorf zu Einzelabnahme nach § 21

Was Kund:innen aus Warendorf uns vor der Fahrt nach Ahlen fragen – und was wir antworten.

In Warendorf selbst, bei der Zulassungsstelle des Kreises. Sie legen unser § 21-Gutachten aus Ahlen, die Originalpapiere aus dem Herkunftsland, den Kaufvertrag und die Versicherungsbestätigung vor; das Kennzeichen lautet WAF oder auf Wunsch BE.

Mit einem Kurzzeitkennzeichen der Warendorfer Zulassungsstelle oder auf dem Hänger. Ohne Betriebserlaubnis gilt das Kennzeichen für Fahrten zur Begutachtung im Kreis Warendorf und in angrenzende Bezirke – Ahlen liegt im Kreis. Voraussetzung ist ein verkehrssicherer Wagen; ein Fahrzeug mit ungeprüften Bremsen gehört auf den Hänger.

Wenn der Wagen keine EG-Typgenehmigung hat – bei Fahrzeugen aus den USA, der Schweiz oder Großbritannien ist das die Regel –, ja. Das Vollgutachten entsteht in Ahlen, die Zulassung folgt am Wohnsitz Warendorf. Für das Gutachten brauchen wir die Originalpapiere, Datenblätter zu Bremsen, Reifen und Abgas, und meist stehen Umrüstungen an Beleuchtung und Tacho an – was genau, steht im Ratgeber Fahrzeugimport vorbereiten.

Rahmen, Bremsen, Lenkung, Beleuchtung und Abgas – jeweils mit dem Nachweis, dass sie den Vorschriften entsprechen. Sinnvoll ist, dass wir den Eigenbau aus Warendorf schon vor dem letzten Schweißpunkt in Ahlen sehen, dann muss nichts zurückgebaut werden; die Betriebserlaubnis erteilt danach der Kreis Warendorf in der Kreisstadt.

Nein – die § 21-Begutachtung braucht Hebebühne und Prüfstand, und die stehen in Ahlen. Zu Ihnen nach Warendorf kommen wir nur für das Unfallgutachten an einem Fahrzeug, das nicht mehr fährt.

Ein bis drei Werktage für die Begutachtung in Ahlen, dazu die Zeit für Umrüstungen, falls Scheinwerfer, Nebelschlussleuchte oder Reifen noch nicht den deutschen Vorschriften entsprechen. Der letzte Schritt – Betriebserlaubnis und Zulassung – ist für Warendorfer ein Termin in der eigenen Stadt.

Mo-Fr 9:00 - 18:00 Uhr · Sa 10-13 Uhr

Einzelabnahme nach § 21 aus Warendorf? Ein Anruf genügt.

Sagen Sie kurz, worum es geht – wir sagen Ihnen, was Sie mitbringen und ob wir nach Warendorf kommen oder Sie zu uns nach Ahlen.