Kreiszulassungsstelle in Warendorf: Import-Zulassung mit § 21-Gutachten
Die Zulassung eines Fahrzeugs aus dem Ausland führt der Kreis Warendorf auch an seiner Zulassungsstelle in Warendorf; auf der Unterlagenliste steht das „Gutachten nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, sofern keine EG-Typgenehmigung vorhanden ist“. Für Warendorfer ist der Weg vom Gutachten in Ahlen zur Zulassung also ein Weg nach Hause, nicht in eine andere Stadt.
