Kreisfrei: Zulassung bei der Stadt Hamm
Zugelassen wird ein Hammer Fahrzeug bei der Stadt Hamm – nicht beim Kreis Warendorf, zu dem Ahlen gehört. Für Fahrzeuge ohne EU-Übereinstimmungserklärung verlangt sie dafür das Gutachten nach § 21 StVZO; genau dieses Gutachten erstellen wir in Ahlen, und Sie tragen es in Hamm zur Zulassung.
