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Fahrzeug importiert: Was vor der § 21-Abnahme umgerüstet sein muss

Scheinwerfer, Nebelschlussleuchte, Blinker, Abgasanlage, Tacho — und die Papiere. Was bei einem Import aus den USA, Japan oder der Schweiz regelmäßig anfällt.

Von Sinan BasaranVeröffentlicht am 7 Min. Lesezeit
Blick durch das Schaufenster der Prüfhalle auf einen schwarzen VW Golf Cabrio mit geöffneter Motorhaube, darüber das Schild Basaran Ingenieurbüro

Ein importiertes Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis für den deutschen Markt braucht eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO. Der teuerste Fehler dabei passiert nicht bei der Abnahme, sondern Monate vorher: beim Kauf. Wer erst nach der Ankunft in Bremerhaven fragt, was umzurüsten ist, hat die Wahl schon getroffen.

Dieser Ratgeber beschreibt, was regelmäßig geändert werden muss und welche Papiere Sie brauchen — damit Sie vor dem Kauf rechnen können und nicht danach.

Warum überhaupt eine Einzelabnahme

Fahrzeuge, die für den US-, japanischen, Schweizer oder britischen Markt gebaut wurden, haben keine für Deutschland gültige Allgemeine Betriebserlaubnis. Es gibt also nichts, worauf die Zulassungsstelle sich stützen könnte. Die Einzelabnahme nach § 21 schafft diese Grundlage: Ein Sachverständiger begutachtet das konkrete Fahrzeug und stellt fest, dass es den hier geltenden Vorschriften entspricht.

Das ist etwas anderes als eine Änderungsabnahme nach § 19.3. Die betrifft ein Fahrzeug, das eine gültige Betriebserlaubnis hat und an dem etwas verändert wurde. Beim Import geht es darum, dass es gar keine gibt.

Die fünf Punkte, die fast immer anfallen

Beleuchtung vorn. US-Fahrzeuge haben häufig Scheinwerfer, die nicht der ECE-Norm entsprechen. Betroffen sind Hell-Dunkel-Grenze und Farbe. Das ist der Punkt, an dem die meisten Importe zunächst scheitern.

Nebelschlussleuchte. In Deutschland vorgeschrieben, in vielen Herkunftsländern unbekannt. Muss nachgerüstet werden.

Seitliche Fahrtrichtungsanzeiger. In den USA übernimmt oft eine mitleuchtende Begrenzungsleuchte diese Funktion — das genügt hier nicht.

Abgasanlage. Katalysator und Abgasverhalten müssen den hier geltenden Anforderungen entsprechen. Bei älteren Importen ist das häufig der aufwendigste Einzelpunkt.

Tachometer. Die Geschwindigkeitsanzeige muss in km/h ablesbar sein. Eine zusätzliche Skala genügt in vielen Fällen, eine reine Meilenanzeige nicht.

Dazu kommen je nach Fahrzeug Reifen mit E-Prüfzeichen, die Beschaffenheit von Rückspiegeln und die Anbringung des hinteren Kennzeichens.

Welche Papiere Sie brauchen

  • Originalpapiere des Herkunftslands — US-Title, japanischer Fahrzeugbrief, Schweizer Fahrzeugausweis. Ohne sie beginnt das Verfahren nicht.
  • Beglaubigte Übersetzung, wo die Papiere nicht in deutscher Sprache vorliegen.
  • CoC-Bescheinigung, falls vorhanden. Bei Fahrzeugen mit europäischer Typgenehmigung verkürzt sie das Verfahren erheblich.
  • Datenblätter zu Bremsen, Reifen, Abgaswerten und Beleuchtung, soweit beschaffbar.
  • Verzollungsnachweis aus der Einfuhr.

Was fehlt, lässt sich meist nachbeschaffen — das kostet aber Wochen. Deshalb ist die Durchsicht der Papiere der erste Schritt, nicht der letzte.

Wie lange es dauert

Die Begutachtung selbst nimmt ein bis drei Werktage in Anspruch. Sind Umbauten nötig — und das ist der Regelfall — verlängert sich das Verfahren auf mehrere Wochen, abhängig von der Beschaffbarkeit der Teile.

Planen Sie großzügig. Ein Fahrzeug ohne Zulassung steht, und für die Zeit dazwischen brauchen Sie entweder einen Stellplatz oder eine Kurzzeitzulassung, die ihrerseits Voraussetzungen hat.

Zwei Fälle, die man vorher klären sollte

Fahrzeuge ab 30 Jahren. Hier lohnt die Frage, ob parallel ein H-Kennzeichen in Betracht kommt. Die Anforderungen unterscheiden sich, und manche Umrüstung, die für die Zulassung nötig ist, steht dem Erhaltungszustand entgegen. Was dabei zählt, steht im Oldtimer-Ratgeber.

Stark modifizierte Fahrzeuge. Wenn am Fahrzeug ohnehin umfangreich gebaut wurde, greifen die Grenzen zwischen Einzelabnahme und Änderungsabnahme ineinander. Wo genau sie verlaufen, beschreibt der Ratgeber zur Tuning-Eintragung.

Vorher anrufen kostet nichts

Klären Sie den Import vor dem Kauf telefonisch mit uns. Dann wissen Sie, welche Punkte an Ihrem konkreten Fahrzeug anfallen, bevor der Container abgeht — und nicht, wenn er im Hafen steht. Import-Abnahmen sind ein Schwerpunkt unserer Arbeit in Ahlen; Erreichbarkeit und Anfahrt stehen auf der Kontaktseite.

SB

Über den Autor

Sinan Basaran

Inhaber des Ingenieurbüro Basaran in Ahlen und TÜV SÜD Auto Partner. Er prüft und begutachtet täglich Fahrzeuge in der eigenen Prüfstelle an der Dolberger Str. 44: Haupt- und Abgasuntersuchung, Unfall- und Oldtimergutachten sowie Einzel- und Änderungsabnahmen nach §21 und §19.3 StVZO.

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