Zulassungsstelle des Kreises in Beckum: Gutachten abgeben, Kennzeichen mitnehmen
Der Kreis Warendorf führt in seiner Unterlagenliste für die Zulassung eines Fahrzeugs aus dem Ausland das „Gutachten nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, sofern keine EG-Typgenehmigung vorhanden ist“ – und bietet diese Zulassung an beiden Standorten an, in Warendorf und in Beckum. Beckumer geben unser Vollgutachten also in der eigenen Stadt ab und fahren mit WAF- oder BE-Kennzeichen wieder nach Hause.
