Kreisfrei: Umschreibung bei der Stadt Hamm
§ 15 Abs. 5 FZV schickt den Käufer zur Zulassungsbehörde seines Wohnsitzes, und für Hammer ist das die Stadt Hamm, die Fahrzeuge in den Bürgerämtern Mitte, Uentrop, Rhynern, Pelkum, Herringen, Bockum-Hövel und Heessen zulässt. Der Kreis Warendorf, zu dem unsere Prüfstelle gehört, hat mit der Umschreibung eines Hammer Wagens nichts zu tun.
