Kreisfrei: Die Kraftstoffart meldet ein Hammer der Stadt
Wer in Hamm wohnt, teilt die geänderte Kraftstoffart nach § 15 FZV der Stadt Hamm mit – nicht dem Kreis Warendorf, obwohl die Gasanlagenprüfung in Ahlen stattfindet. Prüfung und Meldung liegen für Hammer damit in zwei verschiedenen Zulassungsbezirken.
