Wildunfall im Hammer Stadtgebiet: Meldung an die Polizei Hamm
Wer in NRW mit dem Auto Schalenwild wie Reh oder Wildschwein verletzt oder tötet, muss das unverzüglich einer Polizeidienststelle melden (§ 28a Abs. 2 LJG NRW). In Hamm ist dafür das Polizeipräsidium Hamm zuständig, nicht die Kreispolizeibehörde Warendorf – die Wildunfallbescheinigung, nach der Ihre Teilkasko fragen wird, stellt die Polizei oder der Jagdausübungsberechtigte aus.
