Ratgeber · Motorrad-HU
Motorrad zur HU: Fristen, Ablauf und die häufigsten Mängel
Beim Kraftrad kommt die erste Hauptuntersuchung ein Jahr früher als beim Auto, und die Abgasuntersuchung gehört bei Maschinen ab 1989 dazu. Was das bedeutet und woran Maschinen wirklich scheitern.

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- HU ohne Terminauch samstags, 10-13 Uhr
- Dolberger Str. 4459229 Ahlen
Inhalt · 8 Abschnitte
Die Maschine kommt im Frühjahr aus der Garage, und mit dem ersten warmen Wochenende fällt der Blick aufs hintere Kennzeichen. Bei der Hauptuntersuchung ist das Motorrad in einem Punkt strenger gestellt als das Auto: Sie kommt früher. Und um die Abgasuntersuchung hält sich ein Irrtum — viele glauben, Maschinen hätten keine.
Beides zusammen führt regelmäßig zu Missverständnissen. Dieser Ratgeber räumt sie aus und nennt die Punkte, an denen Krafträder tatsächlich scheitern.
Alle zwei Jahre, von Anfang an
Beim Pkw liegt die erste Hauptuntersuchung 36 Monate nach der Erstzulassung. Beim Kraftrad sind es 24 Monate — und danach bleibt es ebenfalls bei 24 Monaten. Eine fabrikneue Maschine muss also ein volles Jahr früher vorgeführt werden als ein fabrikneues Auto.
Genau daran reißt die Frist am häufigsten: Man rechnet aus Gewohnheit mit der Pkw-Regel und liegt zwölf Monate daneben. Rechnen müssen Sie aber gar nicht — der Termin steht auf der Prüfplakette am hinteren Kennzeichen. Wie man sie liest, zeigen wir im Ratgeber Die TÜV-Plakette lesen.
Die Abgasuntersuchung gehört dazu — mit eigenem Gebührensatz
Krafträder, die ab dem 1. Januar 1989 in den Verkehr gekommen sind, haben eine Abgasuntersuchung; ausgenommen sind nur ältere Maschinen (Anlage VIII Nr. 1.2.1.2.2 StVZO). Sie wird im selben Termin wie die Hauptuntersuchung erledigt, und die Gebührenordnung sieht für Krafträder einen eigenen, niedrigeren Rahmen vor als für den Pkw.
Den Betrag für Ihre Maschine nennen wir Ihnen vorab am Telefon. Woraus sich eine HU-Gebühr allgemein zusammensetzt — Fahrzeugart, Masse, Zusatzleistungen —, steht im Ratgeber Was kostet die Hauptuntersuchung?
Mit der AU ist das Abgasthema allerdings nicht erledigt. Eine veränderte oder manipulierte Auspuffanlage ist ein eigener Mangel, und zwar einer der auffälligsten. Dazu unten mehr.
Saisonkennzeichen: wenn der Termin in die Pause fällt
Viele Maschinen laufen mit Saisonkennzeichen, und mancher Fälligkeitsmonat liegt genau außerhalb des Betriebszeitraums. Die Frist verfällt dadurch nicht, und rückwirkend nachgeholt wird auch nichts: Die Untersuchung ist im ersten Monat der neuen Saison durchzuführen, bevor die Maschine wieder auf die Straße geht.
Praktisch heißt das: Wer im April wieder anfängt und einen Wintermonat auf der Plakette stehen hat, fährt zuerst zur Prüfstelle und dann in die Kurven. Fällt der Termin dagegen mitten in den Saisonzeitraum, gelten dieselben Regeln wie bei jedem anderen Fahrzeug.
Die sieben häufigsten Mängel
1. Bremsen. Der aufwendigste Teil der Prüfung, und der mit den meisten Befunden. Kontrolliert werden Bremswirkung, Leitungen und Schläuche, der Zustand der Beläge — und die Bremsscheiben: Ihre Mindeststärke ist auf der Scheibe eingeprägt, und sie ist verbindlich. Dazu die Bremsflüssigkeit, die Wasser aus der Luft zieht und deshalb nach Herstellervorgabe regelmäßig gewechselt werden will. Bei einer Maschine, die den Winter über stand, ist das der erste Punkt, den man selbst prüfen sollte.
2. Reifen. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe liegt bei 1,6 mm, aber am Motorrad entscheidet häufiger das Alter als das Profil: Standplatten aus der Winterpause, harte Flanken, Risse. Wie Sie das Herstellungsdatum an der DOT-Nummer ablesen, steht in einem eigenen Ratgeber. Prüfen Sie außerdem, ob die montierte Größe für Ihre Maschine überhaupt freigegeben ist — bei Krafträdern ist die Reifenbindung strenger als beim Pkw.
3. Beleuchtung. Kennzeichenbeleuchtung, Rücklicht, Bremslicht, Blinker samt der vorgeschriebenen Abstände zueinander. Nachgerüstete Miniblinker ohne Prüfzeichen sind ein Dauerbrenner unter den Beanstandungen, ebenso Leuchtmittel, die nicht für den Einsatzzweck zugelassen sind.
4. Lenkkopflager und Gabel. Spiel im Lenkkopf und undichte Simmerringe an der Gabel gehören zu den Mängeln, die man beim Fahren lange nicht bemerkt und die auf dem Prüfstand sofort auffallen. Feuchte Ränder an den Gabelholmen sind das Vorzeichen.
5. Kette und Antrieb. Kettenspannung außerhalb des zulässigen Bereichs, verschlissene Ritzel und Kettenräder, fehlende oder beschädigte Abdeckungen. Bei Kardan- und Riemenantrieb entfällt der Punkt weitgehend — dafür wird auf Undichtigkeiten geachtet.
6. Auspuff. Entfernte dB-Killer, Anlagen ohne Prüfzeichen, undichte Krümmerverbindungen. Hier trifft die HU auf ein Thema, das für Anwohner und Kontrollen gleichermaßen empfindlich ist: Eine Anlage, deren Zulässigkeit sich nicht belegen lässt, führt zur Beanstandung — unabhängig davon, wie die Abgasmessung ausfällt.
7. Anbauteile ohne Papiere. Lenker, Kennzeichenhalter, Spiegel, Verkleidungsteile. Zwei Rückspiegel sind übrigens Pflicht, sobald die Maschine bauartbedingt schneller als 100 km/h fährt.
Umbauten: das Papier gehört unter die Sitzbank
Kaum eine Fahrzeuggattung wird so häufig verändert wie das Motorrad, und kaum irgendwo liegen die Papiere so selten dabei. Dabei entscheidet genau das über den Ausgang des Termins: Ein Teil mit ABE darf in vielen Fällen ohne weitere Abnahme montiert werden, ein Teil mit Teilegutachten braucht die Eintragung.
Welches Papier wann genügt, erklärt der Ratgeber zur Tuning-Eintragung. Fehlt die Eintragung, holen wir sie mit einer Änderungsabnahme nach § 19.3 nach — am besten gleich im selben Termin.
Nach dem Winter ist vor der Prüfung
Eine Maschine, die fünf Monate steht, kommt anders aus der Garage, als sie hineingefahren ist. Die Batterie ist der offensichtliche Punkt, aber selten der prüfungsrelevante. Wichtiger sind: Flugrost auf den Bremsscheiben, der sich beim ersten Bremsen abtragen sollte und es manchmal nicht tut; Bremsflüssigkeit, die ein Jahr älter geworden ist; Reifen mit Standplatten; Kettenschmierung; und Kontakte, die im unbeheizten Raum Feuchtigkeit gezogen haben.
Fahren Sie die Maschine vor dem Termin einmal richtig warm und gehen Sie danach die Beleuchtung durch. Was Sie sonst noch in einer halben Stunde selbst kontrollieren können, steht sinngemäß in unserer HU-Vorbereitungs-Checkliste — sie ist für den Pkw geschrieben, die Systematik gilt aber genauso.
Wer gar nicht muss
Kleinkrafträder mit Versicherungskennzeichen — Mofas und Roller bis 50 cm³ — sind zulassungsfrei und unterliegen keiner Hauptuntersuchung. Ab dem Leichtkraftrad mit regulärem Kennzeichen gilt der Zwei-Jahres-Takt wie bei jeder größeren Maschine. Quads und Trikes werden je nach Zulassung unterschiedlich eingeordnet; das klären wir für Ihr Fahrzeug am besten vorab.
Was Sie mitbringen
Die Zulassungsbescheinigung Teil I genügt. Sind Teile verbaut, deren Zulässigkeit nicht im Fahrzeugschein steht, bringen Sie ABE oder Teilegutachten mit — ohne die Papiere lässt sich der Punkt nicht abhaken, egal wie sauber das Teil montiert ist. Und heben Sie den letzten Prüfbericht auf; falls es beim ersten Mal nicht reicht, ist er die Grundlage für die günstigere Nachprüfung.
Zur HU für Ihr Motorrad kommen Sie ohne Termin in unsere Prüfstelle in Ahlen, auch samstags. Wenn Sie vorher wissen möchten, was für Ihre Maschine anfällt, erreichen Sie uns über die Kontaktseite.
Über den Autor
Sinan Basaran
Inhaber des Ingenieurbüro Basaran in Ahlen und TÜV SÜD Auto Partner. Er prüft und begutachtet täglich Fahrzeuge in der eigenen Prüfstelle an der Dolberger Str. 44: Haupt- und Abgasuntersuchung, Unfall- und Oldtimergutachten sowie Einzel- und Änderungsabnahmen nach §21 und §19.3 StVZO.
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