Neue Kraftstoffart: Meldung in Beckum selbst
§ 15 FZV verlangt, eine geänderte Kraftstoffart unverzüglich der Zulassungsbehörde mitzuteilen. Für Beckumer ist das der Kreis Warendorf, und der nimmt die Änderung technischer Daten an beiden Zulassungsstellen entgegen – auch an der in Beckum, sodass nach der Umrüstung auf Gas keine Fahrt in die Kreisstadt nötig ist.
