Abmeldung in Beckum, Verwertung erst nach Weisung der Kasko
Der Kreis Warendorf nimmt Abmeldungen an beiden Zulassungsstellen an, in Warendorf und in Beckum; Beckumer setzen einen Totalschaden also in der eigenen Stadt außer Betrieb (§ 16 FZV). Zum Verwerter oder Restwertkäufer sollte der Beckumer Wagen erst, wenn Ihre Kasko ihre Weisung gegeben hat – die Musterbedingungen verlangen sie vor jeder Verwertung oder Reparatur (AKB E.1.3.2).
